In Bezug auf den Tatverdacht ist zunächst davon auszugehen, dass am 4. Juli 2001 ein konkreter Verdacht auf strafbare Handlungen im Zusammenhang mit einer Einfuhr bestand. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit die Eröffnung des Verfahrens im Jahre 2001 auf einem blossen "Versehen" beruht haben könnte. In der Folge blieb das Verfahren dann allerdings mehr als zwei Jahre lang liegen, ohne dass ersichtlich wäre, was zu dieser ungewöhnlich langen Verzögerung geführt hat. Erst am 18. November 2003 erschienen die Inspektoren bei der Beschwerdeführerin.