Als D.________ den Check am 16. November 2001 bei der E.________ Bank in Wroclaw vorwies, um den Betrag von 8'500'000 Dollar zu erhalten, wurde die angebliche Fälschung entdeckt. Gestützt auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wroclaw vom 24. Februar 2003 ersuchte Interpol Warschau am 10. März 2003 die Schweiz um Inhaftnahme von X.________ zwecks späterer Auslieferung. Am 7. November 2003 wurde X.________ im Regionalgefängnis Bern in provisorische Auslieferungshaft gesetzt.