A. Der russische Staatsangehörige X.________ wird verdächtigt, am 10. September 2001 in Deutschland einen Check, der von einer amerikanischen Bank für A. und B. C.________ ausgestellt worden war, insoweit gefälscht zu haben, als er seinen Namen und den Betrag von 8'500'000 Dollar darauf notiert und mit dem Namen des Ausstellers signiert habe. Noch am selben Tag soll er den Check in Eschweiler an D.________ übergeben haben, damit dieser ihn in Polen einlöse. Als D.________ den Check am 16. November 2001 bei der E.________ Bank in Wroclaw vorwies, um den Betrag von 8'500'000 Dollar zu erhalten, wurde die angebliche Fälschung entdeckt.