Am 28. Oktober 2003 überwies der Gerichtspräsident die Akten in Anwendung des bernischen Verfahrensrechts an den Generalprokurator des Kantons Bern zum Entscheid über die strittige Gerichtsstandsfrage. Der Generalprokurator des Kantons Bern erkannte am 10. November 2003, die Gerichtsbarkeit des Kantons Bern werde anerkannt.