Am 23. Januar 2003 wandte sich die SRG an den Gerichtspräsidenten und bestritt erneut die Zuständigkeit der Behörden des Kantons Bern zur gerichtlichen Beurteilung der Angelegenheit. In der Folge wurde die Hauptverhandlung auf den 28. Oktober 2003 angesetzt. Zu deren Beginn warf die SRG einmal mehr die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf, während der Vertreter des BAKOM am Gerichtsstand Bern festhielt. Am 28. Oktober 2003 überwies der Gerichtspräsident die Akten in Anwendung des bernischen Verfahrensrechts an den Generalprokurator des Kantons Bern zum Entscheid über die strittige Gerichtsstandsfrage.