Der Gesuchsteller stellt für die Verteidigung zwischen 30. August und 30. September 1994 CHF 22'690.-- in Rechnung, für die Zeit zwischen 1. Oktober und 4. November 1994 CHF 11'136.--, insgesamt also CHF 33'826.--. Dieser Betrag erscheint für reine Verteidigungskosten im Zeitraum von gut zwei Monaten sehr hoch und wird im Gesuch nicht näher begründet. In den (als Anhang zur Replik) eingereichten Klientenkontoblättern wird nicht unterschieden zwischen Verteidigungskosten einerseits und anwaltlichen Leistungen bzw. Barauslagen im Interesse der beiden Gesellschaften anderseits.