Unbestrittenermassen wurde der Rechtsvertreter des Gesuchstellers am 4. November 1994 als Offizialverteidiger eingesetzt, nachdem er bereits seit 30. August 1994 (Inhaftierung des Gesuchstellers) privat mandatiert gewesen sei. Nach dem Gesagten sind die ausgewiesenen Honorarrechnungen für die Verteidigung des Gesuchstellers zwischen dem 30. August und dem 4. November 1994 zu entschädigen. Der Gesuchsteller stellt für die Verteidigung zwischen 30. August und 30. September 1994 CHF 22'690.-- in Rechnung, für die Zeit zwischen 1. Oktober und 4. November 1994 CHF 11'136.--, insgesamt also CHF 33'826.--.