Insbesondere wurden Sicherheiten für die Vorfinanzierung der leeren Dosen verlangt und diesbezüglich konkrete Vorschläge erbeten. Analoges gilt für Produktionsfehler von Mitarbeitern des Gesuchstellers und für die geltend gemachten massiven Liquiditätsprobleme der Firmen schon im Zeitpunkt der Verhaftung. Wie aus den Akten hervorgeht, war die D.________AG schon vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens (nämlich laut Bilanz per 31. Dezember 1993) überschuldet. Auch für die C.________AG werden aus den vorliegenden Geschäftsunterlagen keine wirtschaftlichen Nachteile ersichtlich, die sich kausal auf die Untersuchungshaft zurückführen liessen. 6.3.4 (Firmenruin/Vermögenssperre)