Wenn die Pepsi-Cola GmbH sich - angeblich - geweigert habe, mit anderen Vertretern der beiden Firmen (namentlich dem technischen Leiter der D.________AG) weiter zu verhandeln, und wenn das Scheitern von Vertragsverhandlungen bereits "desaströse" Folgen für die beiden Firmen gehabt habe, können dafür nicht die Bundesbehörden verantwortlich gemacht werden. Aus den Akten geht im Übrigen hervor, dass die Pepsi-Cola GmbH während der Untersuchungshaft des Gesuchstellers sehr wohl mit dem technischen Leiter der D.________AG (Y.________) verhandelt hat. Insbesondere wurden Sicherheiten für die Vorfinanzierung der leeren Dosen verlangt und diesbezüglich konkrete Vorschläge erbeten.