Bei dieser Sachlage ist nicht dargetan, dass die Verhaftung für den Firmenruin kausal war. Laut Sachdarstellung des Gesuchstellers waren im Zeitpunkt der Verhaftung erst Vertragsverhandlungen bzw. "Gespräche" mit der Pepsi-Cola GmbH für eine allfällige Handels- und Partnerschaftsvereinbarung geführt worden. Wenn die Pepsi-Cola GmbH sich - angeblich - geweigert habe, mit anderen Vertretern der beiden Firmen (namentlich dem technischen Leiter der D.________AG) weiter zu verhandeln, und wenn das Scheitern von Vertragsverhandlungen bereits "desaströse" Folgen für die beiden Firmen gehabt habe, können dafür nicht die Bundesbehörden verantwortlich gemacht werden.