Zwar macht der Gesuchsteller geltend, "mangels vorhandener Geldmittel" habe nicht mehr produziert werden können. Er behauptet jedoch mit Recht nicht, er oder seine Firmen seien in jenem Zeitpunkt von einer Vermögenssperre betroffen gewesen, und er räumt ein, dass 17 Lastwagenladungen mit Getränken nicht hätten verkauft werden können, weil "durch einen Fehler eines Mitarbeiters auf den produzierten Getränkedosen eine Bewilligungsnummer fehlte". Bei dieser Sachlage ist nicht dargetan, dass die Verhaftung für den Firmenruin kausal war.