Noch viel weniger ist ersichtlich, wie der Gesuchsteller zwischen 29. Mai 1995 (Anordnung der Vermögenssperre) und 22. April 1996 (Delegation an die kantonalen Behörden) mit den blockierten Vermögenswerten (knapp CHF 40'000.-- Barmittel, 500 Aktien Elco Looser im Wert von CHF 250'000.-- und Treuhandanlage von CHF 254'100.--) einen "sicheren" Börsengewinn von CHF 600'000.-- hätte erzielen können. Ausserdem macht er an anderer Stelle geltend, dass er die blockierten Vermögenswerte gar nicht für Börsengeschäfte, sondern als Aktionärsdarlehen an seine Gesellschaften hätte verwenden wollen.