Damit wäre der vom Gesuchsteller (nach eigenen Angaben) gepflegte "sehr gehobene Lebensstil" jedenfalls kaum zu finanzieren gewesen. Noch viel weniger ist ersichtlich, wie der Gesuchsteller zwischen 29. Mai 1995 (Anordnung der Vermögenssperre) und 22. April 1996 (Delegation an die kantonalen Behörden) mit den blockierten Vermögenswerten (knapp CHF 40'000.-- Barmittel, 500 Aktien Elco Looser im Wert von CHF 250'000.-- und Treuhandanlage von CHF 254'100.--) einen "sicheren" Börsengewinn von CHF 600'000.-- hätte erzielen können.