Zum einen waren die Bundesbehörden im fraglichen Zeitpunkt (Oktober 1996-August 1997) nicht mehr für die Fortdauer der Vermögenssperre verantwortlich. Zum anderen erscheint es wenig plausibel, dass der Gesuchsteller als kausale Folge der Vermögenssperre Liegenschaften habe verkaufen müssen, "um Geld für sein tägliches Leben zu beschaffen", zumal nach eigener Darstellung lediglich bescheidene Barmittel (nämlich knapp CHF 40'000.--) auf den gesperrten Konten lagen. Damit wäre der vom Gesuchsteller (nach eigenen Angaben) gepflegte "sehr gehobene Lebensstil" jedenfalls kaum zu finanzieren gewesen.