6.3.1 (Liegenschaft Tessin) Der Gesuchsteller räumt selber ein, dass er die Tessiner Liegenschaft bis zum Jahr 2000 noch habe "halten" können, da er "die Miete bis zum 7. September 2000 im voraus abgezinst bezahlt hatte". Erst im Sommer 2001 sei es zum Ausweisungsverfahren gekommen, nachdem die Strafjustizbehörden sich damals geweigert hätten, die Vermögenssperre aufzuheben. Im fraglichen Zeitpunkt (nämlich ab 22. April 1996) waren die Bundesbehörden nicht mehr mit der Verfahrensleitung betraut. Für allfällige Schäden, die auf die Fortdauer der Vermögenssperre zurückzuführen wären, ist daher nicht der Bund verantwortlich.