Er vermag denn auch keine entsprechenden Gehaltsabrechnungen oder Steuerausweise vorzulegen. Während der Untersuchungshaft ist ihm somit kein Einkommen aus unselbstständiger Arbeit entgangen. 6.3 (Schadenersatz für andere wirtschaftliche Nachteile) Weiter ist zu prüfen, ob die von den Bundesbehörden zu verantwortenden Zwangsmassnahmen zu anderen entschädigungspflichtigen Vermögensnachteilen geführt haben. 6.3.1 (Liegenschaft Tessin) Der Gesuchsteller räumt selber ein, dass er die Tessiner Liegenschaft bis zum Jahr 2000 noch habe "halten" können, da er "die Miete bis zum 7. September 2000 im voraus abgezinst bezahlt hatte".