Damit werden alle immateriellen Nachteile des Strafverfahrens abgegolten. 6.2 (Schadenersatz für während Haft entgangenes Gehalt) Über die Genugtuung wegen immateriellen Nachteilen hinaus ist eine Haftentschädigung nur geschuldet, falls ein kausaler Vermögensschaden dargetan wird. Wie der Gesuchsteller selber darlegt, bezog er von den beiden Gesellschaften, deren Alleinaktionär und Geschäftsführer er war, im fraglichen Zeitpunkt kein Gehalt, das ihm in der Folge wegen seiner Inhaftierung vorenthalten worden wäre. Er vermag denn auch keine entsprechenden Gehaltsabrechnungen oder Steuerausweise vorzulegen.