Der Gesuchsteller stellt sodann nochmals Anwaltskosten (unsaldiert) in Rechnung und zwar sowohl für "Anwaltskosten im Strafverfahren", als auch für "weitere Anwaltskosten", insbesondere "für die Unterstützung der beiden Gesellschaften" des Gesuchstellers. 4.5.7 Schliesslich werden als "Kosten der Geldbeschaffung" bzw. "Verlust beim Verkauf von privatem Vermögen" weitere CHF 600'000.-- als Schaden veranschlagt. 4.6 Insgesamt verlangt der Gesuchsteller vom Bund Schadenersatz von mehr als CHF 77 Mio. sowie eine Genugtuung von CHF860'000.-- nebst Zins.