Als Entschädigung für die erlittene Haft verlangt der Gesuchsteller einen Pauschalbetrag von CHF 505'000.-- (CHF 5'000.-- pro Tag, sofern ihm nicht die entgangenen Unternehmensgewinne und sein Gehalt im 4. Quartal 1994 ersetzt würden). 4.5.5 Als Genugtuung für die immateriellen Nachteile der erlittenen Haft stellt der Gesuchsteller weitere CHF 560'000.-- in Rechnung. 4.5.6 Der Gesuchsteller stellt sodann nochmals Anwaltskosten (unsaldiert) in Rechnung und zwar sowohl für "Anwaltskosten im Strafverfahren", als auch für "weitere Anwaltskosten", insbesondere "für die Unterstützung der beiden Gesellschaften" des Gesuchstellers.