Ein dagegen eingeleitetes Rekursverfahren habe das Obergericht (II. Strafkammer) des Kantons Zürich mit Beschluss vom 14. Dezember 2000 als gegenstandslos geworden abgeschrieben. Im zur Anklage gebrachten Teil des Verfahrens A.________ sei am 19. November 1999 ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich (9. Abteilung) erfolgt. Darin sei der Gesuchsteller wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Gleichzeitig habe das Bezirksgericht die Einziehung der bei einer Bank gesperrten Vermögenswerte des Gesuchstellers angeordnet.