_ getrennt. 4.2.1 Mit Verfügung vom 27. Oktober 1998 habe die BAK III die Untersuchung gegen den Gesuchsteller im Sachverhaltskomplex ETHZ eingestellt. Die Einstellungsverfügung sei (am 29. September 1999 bzw. am 30. Mai/17. August 2000) durch den Einzelrichter in Strafsachen des Bezirksgerichtes Zürich bestätigt worden. Auf diverse Rechtsmittel des Gesuchstellers hin habe der Einzelrichter am 29. September 2000 entschieden, dass auf die Anträge des Gesuchstellers, die Vermögenssperre sei aufzuheben, die Haftkaution sei zurückzuzahlen, und es sei ihm vom Kanton Zürich Schadenersatz zu leisten, nicht eingetreten werde.