_, in einem Teil stellte sie die Strafuntersuchung ein. Mit Urteil vom 19. November 1999 sprach das Bezirksgericht Zürich (9. Abteilung) X.________ der mehrfachen ungetreuen Geschäftsführung schuldig und verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis. Auf Berufung hin sprach das Obergericht (II. Strafkammer) des Kantons Zürich X.________ am 26. Juni 2001 in einem Anklagepunkt frei, auf andere Anklagepunkte trat es nicht ein. Eine von X.________ gegen die Kostenregelung des Obergerichtes gerichtete kantonale Nichtigkeitsbeschwerde wies das Kassationsgericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 20. Juni 2002 ab, soweit es darauf eintrat. Am 29. November 2001 bzw. 2. Juli 2002 reichte X.______