__ Holding AG (der früheren Eigentümerin von Reemtsma) eine hohe "Sonderzahlung" erhalten hat. Die von Reemtsma bezogenen Tantiemen könnten mit den durch die Deutschen Behörden zu untersuchenden Vorfällen im Zusammenhang stehen, zumal der Beschwerdeführer nicht ein untergeordneter Mitarbeiter von Reemtsma war, sondern in einer leitenden Funktion in dessen Vorstand sass. Wie es sich mit der "Sonderzahlung" der C.________ Holding AG verhält, kann letztlich offen bleiben. Jedenfalls ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund am 15. Januar 2003 ausgerechnet ein Betrag von ... Euro zur A.________ Bank überwiesen worden ist.