4. Der Beschwerdeführer macht geltend, die bei der A.________ Bank hinterlegten finanziellen Mittel seien bis Dezember 2002 von der B.________ Bank in Hamburg verwaltet worden und der Transfer auf die schweizerische Niederlassung der englischen A.________ Bank sei im Zuge eines Wohnsitzwechsels des Beschwerdeführers von Deutschland nach Grossbritannien erfolgt (act. 1 S. 4). Die beschlagnahmten Vermögenswerte seien von ihm vor längerer Zeit rechtmässig erworben worden (act. 1 S. 5). Die Bundesanwaltschaft verweist demgegenüber auf die oben erwähnten Zeitungsberichte.