B. Mit Verfügung vom 24. Januar 2003 beschlagnahmte die Schweizerische Bundesanwaltschaft bei der A.________ Bank die ... Euro sowie allfällige weitere Vermögenswerte, für die X.________ wirtschaftlich berechtigt bzw. aufgrund von Vollmachten zeichnungsberechtigt sei. Zudem verlangte sie die Edition sämtlicher Unterlagen. Die Verfügung wurde der A.________ Bank eröffnet.