1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.-- wird dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Dieses Urteil wird den Parteien und der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 9. Februar 2004 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: