Auch hohe Kautionen bei nicht vollkommen durchsichtigen finanziellen Verhältnissen vermögen nämlich eine Flucht nicht von vornherein zu verhindern. Der Beschwerdeführer verweist auf einen durch die Anklagekammer beurteilten Fall, in dem diese eine Freilassung gegen eine Kaution von einer Million Franken anordnete (Urteil 8G.66/2000 vom 5. Dezember 2000 E. 9c). Aber gerade in diesem Fall vermochte die hohe Kaution den bereits älteren Betroffenen, dem im Übrigen keine Vermögensdelikte vorgeworfen worden waren, nicht davon abzuhalten, nach seiner provisorischen Freilassung aus der Schweiz zu fliehen (Urteil 1A.30/2001 vom 2. April 2001 lit.