X.________ hat sich am 11. Oktober 2003 zur Stellungnahme der Bundesanwaltschaft vernehmen lassen. Sie führt unter anderem aus, dass sie den Eingriff in ihre Privatsphäre nicht in Frage gestellt hätte, wenn ihr von Anfang an mitgeteilt worden wäre, dass die Nummer ihres Mobiltelefons bei einem Terroristen einer Al-Qaida-Zelle gespeichert gewesen sei. Der Vernehmlassung der Bundesanwaltschaft habe sie nun mehr Informationen entnehmen können, und sie sei sich bewusst geworden, dass sie zu ihrer Sicherheit die Nummer ihres Mobiltelefons ändern müsse. Sie beantrage, auf eine Kostenauflage zu verzichten.