Mit Schreiben vom 11. September 2003 wendet sich X.________ an die Anklagekammer des Bundesgerichts. Da sie sich nicht vorstellen könne, wie sie mit dem Terroranschlag in Riad in Zusammenhang gebracht worden sei, müsse sie befürchten, dass es aufgrund von mangelhaften polizeilichen Ermittlungen und/oder leichtfertigen Entscheidungen zu der Überwachung gekommen sei. Sie ersuche um die Überprüfung des Vorganges und um detaillierte Angaben. Zudem möchte sie wissen, was mit den über sie gesammelten Informationen geschehen sei oder noch geschehen werde.