1. Im Speicher des Mobiltelefons eines mutmasslichen Terroristen einer Al-Qaida-Zelle, die für mehrere Attentate in Riad/Saudi Arabien verantwortlich sein soll, wurde die Nummer eines Mobiltelefons gefunden, die X.________ zugeordnet werden konnte. Im Juni 2003 beantragte die Schweizerische Bundesanwaltschaft beim Präsidenten der Anklagekammer des Bundesgerichts in Bezug auf die besagte Telefonnummer eine Teilnehmerüberwachung. Am 24. Juni 2003 wurde die Überwachung durch den Präsidenten genehmigt. Da sie keine relevanten Erkenntnisse zu Tage förderte, wurde sie am 22. Juli 2003 mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.