3. Dieses Urteil wird dem Gesuchsteller, der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau und der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 15. September 2003 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: