3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Gesuchsteller die bundesgerichtlichen Kosten zu tragen (Art. 156 Abs. 1 OG). Demnach erkennt die Kammer: 1. Das Gesuch wird abgewiesen, und die Behörden des Kantons Thurgau werden berechtigt und verpflichtet erklärt, das X.________ vorgeworfene Überschreiten der zulässigen Betriebsgewichte zu verfolgen und zu beurteilen. 2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.-- wird dem Gesuchsteller auferlegt.