B. X.________ wendet sich mit Eingabe vom 30. August 2003 an die Anklagekammer des Bundesgerichts und beantragt, die Behörden und Gerichte des Kantons St. Gallen seien als berechtigt und verpflichtet zu bezeichnen, die dem Angeschuldigten von den Behörden des Kantons St. Gallen und des Kantons Thurgau vorgeworfenen strafbaren Handlungen zu untersuchen und zu beurteilen. Das Verfahren im Kanton Thurgau sei bis zum Entscheid über den Gerichtsstand durch einstweilige Anordnung zu sistieren.