Mit Schreiben vom 15. August 2003 beantragte X.________, die Angelegenheit sei an den Kanton St. Gallen zu überweisen. Der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Kreuzlingen lehnte die Überweisung am 21. August 2003 ab. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht ist auf den 22. September 2003 angesetzt.