Weiter interessiert sich der Beschwerdeführer für die Einsetzung eines Expertengremiums. Wie das Bundesgericht in seiner Medienmitteilung vom 17. Juli 2026 bekannt gemacht hat, wurde dieses Gremium eingesetzt, um zur Klärung des Sachverhalts betreffend die Beziehung zwischen den zwei genannten Mitgliedern des Bundesgerichts einen Bericht zu erarbeiten. Der Bericht ist den Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte sowie der Gerichtskommission der Bundesversammlung übermittelt worden.