3.3.2. Bei den Gepflogenheiten der Bundesrichterinnen und Bundesrichter, die der Beschwerdeführer an erster Stelle der von ihm aufgelisteten Themen nennt, handelt es sich nicht um rechtliche Verpflichtungen (vgl. Präambel der Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht, Beschluss des Plenums vom 12. November 2018 und 13. Juni 2019 [im Folgenden "Gepflogenheiten"], abrufbar auf der Internetseite des Bundesgerichts, Rubrik "Publikationen"), folglich auch nicht um Rechtsregeln. Vielmehr befassen sich die Gepflogenheiten mit Fragen der Berufs-, hier also der Richterethik.