3.3. 3.3.1. Zusammengefasst möchte der Beschwerdeführer mit seinem Gesuch um Protokolleinsicht Näheres darüber erfahren, wie die Leitungsorgane des Bundesgerichts - das Gesamtgericht (Art. 15 BGG), die Präsidentenkonferenz (Art. 16 BGG) und die Verwaltungskommission (Art. 17 BGG) - mit der (öffentlich) bekannt gewordenen Beziehung zwischen zwei Mitgliedern des Bundesgerichts umgehen und wie sie angesichts dieser Begebenheit die Magistratstätigkeiten ordnen.