188 Abs. 3 BV; Art. 13 BGG) "sinngemäss", soweit das Bundesgericht "administrative Aufgaben" oder "Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht" erfüllt ( Art. 28 Abs. 1 BGG). 2.2. In BGE 133 II 209, einem Grundsatzentscheid aus dem Jahr 2007, hält das Bundesgericht fest, nach welchen Richtlinien sich beurteilt, ob gestützt auf Art. 28 BGG ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Protokolle des Gesamtgerichts und der Verwaltungskommission besteht.