Im Moment sei er allerdings noch nicht in der Lage, die in Frage kommenden Dossiers ausfindig zu machen. Sollte die Einsichtnahme in die Akten prinzipiell nicht bewilligt werden können, würde er sich die sehr aufwändige Arbeit der Durchsicht von an die 20 Protokollbänden ersparen. Würde das Gesuch hingegen grundsätzlich gutgeheissen, würde er vorgängig einer Einsichtnahme in die in Frage kommenden Dossiers diese gegenüber der Verwaltungskommission im Einzelnen bezeichnen. In diesem Sinne stelle er das Gesuch, ihm seien aus wissenschaftlichen Motiven die Einsichtnahme in noch zu bezeichnende Prozessakten bzw. Dossiers vor Ablauf der archivrechtlichen Schutzfrist grundsätzlich zu bewilligen.