Zudem könnte jeder Bundesrichter Ziel einer Einzelattacke werden. Als Ersatz für die seiner Ansicht nach nicht praktikable Lösung gemäss Art. 37 Abs. 3 BGG schlägt der Beschwerdeführer vor, es sei ein Gutachtergremium von drei Universitätsprofessoren zu bestimmen, bestehend aus mindestens zwei Frauen und je einem Mitglied im Alter von je weniger als 45 Jahren bzw. 50 Jahren; das Präsidium solle Daniel Hürlimann, Assistenzprofessor für Wirtschaftsrecht, Universität St. Gallen, übernehmen.