Weiter erläutert das Schreiben die Modalitäten zur ratenweisen Zahlung und die Folgen von deren Nichteinhaltung. B.b. A.________ reagierte am 4. Juni 2026 mit zwei weiteren Schreiben an den Finanzdienst, in denen er eine materielle Prüfung seines Gesuchs um Erlass bzw. administrative Abschreibung der Gerichtskosten und seines Antrags gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG fordert, eine begründete Stellungnahme dazu verlangt, weshalb die eingereichten Unterlagen keine Zahlungsunfähigkeit belegen bzw. weshalb monatliche Raten von Fr. 100.-- objektiv tragbar sein sollen, und um eine formelle anfechtbare Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung ersucht. B.c. Mit Eingabe vom 9. Juni 2026 wendet sich A.___