A. Mit den Urteilen 5A_371/2026 und 5A_372/2026, beide gefällt am 7. Mai 2026, wies die II. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts zwei Beschwerden von A.________ ab, soweit sie darauf eintrat. In den beiden Beschwerdeverfahren wurden die Gerichtskosten auf je Fr. 1'500.-- bestimmt und A.________ auferlegt.