A. A.a. Mit E-Mail vom 16. November 2020 wandte sich A.________ an das Bundesgericht. Gestützt auf die erhaltene telefonische Auskunft, dass das Bundesgericht wegen der Corona-Beschränkungen die Urteile der letzten 30 Tage nicht im Gerichtsgebäude in Lausanne zur Einsicht aufgelegt habe, fragte er nach der Länge dieser Einschränkung und ersuchte um elektronische oder postalische Zustellung (gegen Bezahlung) der als "Material/Urteilsdispositive" bezeichneten Dokumente.