A. A.________ und B.________ gelangten mit zahlreichen Beschwerden an das Bundesgericht. Sie verlangten wiederholt Einsicht in die Akten einiger ihrer bundesgerichtlichen Verfahren und reichten unzählige Eingaben beim Generalsekretariat des Bundesgerichts ein. Dieses gewährte die Akteneinsicht in einigen, aber nicht in allen Verfahren. Im August 2019 ersuchten A.________ und B.________ beschwerdeweise bei der Rekurskommission des Bundesgerichts um Akteneinsicht und stellten überdies ein Ablehnungsgesuch gegen sämtliche Mitglieder der Rekurskommission.