C. Diesen Beschluss hat I.________ mit Beschwerde vom 13. Juni 2003 an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen, im Wesentlichen mit den Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheids und um Anweisung des Betreibungsamtes Zürich 1, weitere Abklärungen bezüglich des Schicksals bzw. der Existenz des Kontos Nr. ... vorzunehmen. Die Kammer zieht in Erwägung: