Versteigerung, SchKG-Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen, vom 26. Juli 2006. Die Kammer hat nach Einsicht in den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich (II. Zivilkammer) als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen vom 26. Juli 2006, womit der Rekurs von X.________ abgewiesen wurde, den dieser gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Zürich (6. Abteilung) vom 16. Juni 2006 betreffend Schätzung/Versteigerung der Liegenschaften A.________ und B.________ eingereicht hatte, in die Eingabe von X._____