X.________ hat den Beschluss der oberen Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeschrift vom 16. Juni 2003 (Postaufgabe) rechtzeitig an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen und beantragt im Wesentlichen (wie im kantonalen Verfahren), dass die angefochtene Pfändungsankündigung in der Betreibung Nr. aaa aufzuheben und das Betreibungsamt anzuweisen sei, ihm Akten aus verschiedenen Betreibungsverfahren gemäss beigelegter Liste vom 30. Dezember 2002 zuzustellen; andernfalls sei "die Steigerung vom 13. November 2001 zu annullieren" (Ziff. 7 und 8 der Eingabe). Weiter ersucht er um unentgeltliche Rechtspflege und um Anordnung eines Schriftenwechsels (Ziff.