1. Das Betreibungsamt Schwyz kündigte X.________ in der gegen ihn laufenden Betreibung Nr. aaa am 17. Januar 2003 die Pfändung an und lud ihn auf den 24. Januar 2003 zum Pfändungsvollzug auf das Amt vor. Am 26. Januar 2003 erhob X.________ Beschwerde gegen diese Pfändungsankündigung, verlangte sinngemäss deren Aufhebung und rügte im Weiteren, dass die Betreibungsbeamtin auch die Pfändungen in den Betreibungen Nrn. bbb, ccc, ddd und eee vollziehen wollte. Sodann verlangte er mit Eingabe vom 25. Januar 2003 im Wesentlichen, das Betreibungsamt habe ihm Akten aus verschiedenen Betreibungsverfahren zuzustellen, andernfalls sei "Schuldanerkennung und Rückzug" der Betreibung Nr. fff anzunehmen.