___ die Sache an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Urteils der Aufsichtsbehörde. Das Kantonsgericht Freiburg, Schuldbetreibungs- und Konkurskammer, hat anlässlich der Aktenübersendung auf eine Stellungnahme verzichtet (Art. 80 OG). Vernehmlassungen wurden nicht eingeholt.