__ formelle Rechtsveigerung vor, weil dieser sich mit ihrer Eingabe vom 23. September 2005 nicht materiell befasst habe. Mit Beschluss vom 14. November 2005 (recte: 14. Dezember 2005?) wies das Obergericht die Beschwerde ab. Die X.________ AG nahm diesen Entscheid am 29. Dezember 2005 in Empfang. 1.3 Mit einer vom 9. Januar 2006 (Montag) datierten und noch am gleichen Tag zur Post gebrachten Eingabe führt die X.________ AG (rechtzeitig) Beschwerde an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts. Sie beantragt, das Bezirksgerichtspräsidium C.________ anzuweisen, ihre im Sinne von Art. 32 (Abs. 2) SchKG überwiesene Beschwerde vom 23. September 2005 materiell zu behandeln.